Referenzauskunft – Bestätigung aus zweiter Hand

Personalfachleute holen gerne Rückmeldungen über Leistungsfähigkeit und persönliches Verhalten von Kandidaten ein. Referenzauskünfte sind beliebt, da sie bestehende Eindrücke bestätigen oder widerlegen können.

Entscheidung bekräftigen

Die Referenzauskunft ist oft das letzte Puzzleteil, welches das Bild über einen Kandidaten vervollständigt. Sie klärt die Eignung für ein Arbeitsverhältnis und überprüft die gewonnenen Eindrücke. Ein Arbeitgeber hat ein verständliches Interesse, möglichst viele Informationen über einen potentiellen Mitarbeiter zu erhalten.

Referenzpersonen

Als Referenz eignen sich jene Personen, welche aus nächster Nähe Ihre Arbeitsleistung beurteilen können. Dies können ehemalige Vorgesetzte, Teamleiter oder Personalleiter sein. Bei Angabe von Referenzpersonen sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie diesen Personen zu erkennen geben, dass Sie auf Stellensuche sind. Dies kann ein Problem darstellen, wenn Sie sich in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis befinden.

Vorher absprechen

Es macht einen schlechten Eindruck, wenn der/die Kontaktierte nicht eingeweiht ist oder auf eine Auskunft befangen reagiert. Sie sollten sich daher vorher absprechen und um eine Einwilligung bitten.

Bewerbungsprozess

Sie können Namen von Referenzpersonen bereits in den Bewerbungsunterlagen angeben. Falls Sie jedoch den Überblick behalten wollen, wer Referenzen über Sie einholt, können Sie eine vorbereitete Liste beim Interview abgeben. Im Lebenslauf können Sie dies entsprechend vermerken.

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