Kündigung – Umbruch als Chance zur Neuorientierung

In Zeiten des Wandels, der Globalisierung und der Wirtschaftsabkühlung sind Umstrukturierungen keine Seltenheit. Nicht immer liegt es an Selbstverschulden, wenn eine Kündigung eintrifft. Sie bleibt jedoch einschneidendes Erlebnis. Lesen Sie, was in einer solchen Situation zu beachten ist.

Der erste Schock

Die ersten Reaktionen nach dem Erhalt der Kündigung sind oft emotional. Da heisst es, ruhig bleiben und nichts überstürzen. Sie sollten nicht vorschnell in Vereinbarungen einwilligen, die sie in dieser Situation noch nicht voll erfassen können. Bitten Sie um Bedenkzeit.

Bis zum letzten Arbeitstag

Die Zeit vom Kündigungsgespräch bis zum letzten Arbeitstag ist oft nicht angenehm. Dennoch sollten Sie versuchen, Ihre Aufgabe bis zum Schluss gewissenhaft zu erledigen. So bieten Sie keinerlei Angriffsflächen. Ihren bisherigen Arbeitgeber brauchen Sie vielleicht in Zukunft noch als Referenzgeber. Denken Sie daran, dass nicht nur Sie selber von einem solchen Umbruch betroffen sind, oftmals stellt dies auch für die im Team verbleibenden Arbeitskollegen eine schwierige Situation dar.

Ziehen Sie Bilanz: Neuausrichtung

Das Selbstbewusstsein ist nach einer Kündigung oft angeschlagen. Dies ändert aber nichts an ihren Fähigkeiten und Stärken. Sie gibt Ihnen vielmehr die Chance, Ihr Leben und Ihre Karriere neu auszurichten. Nehmen Sie diese Herausforderung aktiv an und nutzen Sie die Situation für Ihren persönlichen Erfolg. Bei der zukünftigen Stellensuche sollten Sie zielgerichtet vorgehen. Beginnen Sie mit einer Standortbestimmung mit anschliessender Zielsetzung. Dies hilft Ihnen, die für Sie passenden Stellenangebote herauszuschälen.

Eigenkündigung

Die Situation ist in diesem Fall insofern anders, dass Sie nicht ungewollt betroffen sind. Bezüglich der Neuausrichtung Ihrer beruflichen Karriere gilt aber das Gleiche. Diese haben Sie mit dem Schritt der Kündigung bereits begonnen. Denn dieser Beschluss sollte immer eine strategische Entscheidung sein. Beachten Sie dabei unbedingt die rechtlichen Vorgaben, um sich unnötige Umtriebe zu ersparen.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen

Kündigungen können mündlich oder schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch die Schriftform oder ein persönliches Gespräch (> Kündigungsschreiben in doppelter Ausführung ins Gespräch mitnehmen und den Erhalt schriftlich bestätigen lassen). Kündigungsfristen sind in der Regel im Arbeitsvertrag erwähnt. Ansonsten gelten in der Schweiz die Bestimmungen des Obligationenrechts Art. 334 ff. Die Fristen beginnen mit Zugang der Kündigung zu laufen. Beweispflichtig für den Zugang ist jeweils der Kündigende. Empfehlenswert ist daher die Kündigung per Einschreiben. Für die Stellensuche und Vorstellungsgespräche können Sie sich vom Zeitpunkt der Kündigung an bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Zeit einräumen lassen. Dies sollten Sie jedoch frühzeitig mit Ihrem Vorgesetzten besprechen.

Next steps

Werden Sie früh genug aktiv – bleiben Sie am Ball. Kontaktieren Sie so rasch als möglich das für Ihre Region zuständige RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum). Damit Ihnen keine Nachteile bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung entstehen, müssen Sie bereits während der Kündigungsfrist eine neue Stelle suchen und Ihre Suche belegen können. 

Stellen Sie sich mental auf den Wechsel zu einem neuen Job ein. Versuchen Sie, einen fliessenden Übergang zu finden und möglichst viel an Erfahrungen mitzunehmen. Ein intaktes soziales Umfeld und sich der eigenen Stärken bewusst zu sein, geben die Kraft, um zuversichtlich auf neue Chancen zuzugehen.

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